Energieausweis

Was ist das GEG ?

(Gebäudeenergiegesetz)


Energieausweis

Die energetischen Vorgaben an Gebäuden sind im GEG festgelegt. Das Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeeG) zu einer Vorschrift.

Das neue GEG tritt ab 01. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.

Um den Energiehaushalt des Gebäudes zu ermitteln, werden neben der Raumheizung- und kühlung auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von Lüftungsanlagen sowie der Strom berücksichtigt. Zusätzlich muss ein Gebäude bestimmte Vorgaben zum Luftaustausch und zur Minimierung von Wärmebrücken erfüllen.

 

(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886)


Welche Anforderung gibt es beim Neubau?


Das GEG zielt darauf ab, die Auswirkungen des Neubau-Energiebedarfs zum Heizen und zur Warmwasserbereitung auf die Umwelt einzugrenzen. Um diese Auswirkungen zu beurteilen, gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden. Die übliche Methode zielt darauf ab, die Primärenergie zu berechnen, die ein Neubau brauchen darf.

Um den zulässigen Bedarf an Primärenergie zu berechnen, betrachten Sie die Energie, die das Gebäude benötigt. Entscheidend sind dabei die verwendeten Energieträger. Holz hat einen besonders günstigen Primärenergiefaktor, Erdgas liegt hier im Mittelfeld und Elektrizität aus dem Netz schneidet eher schlecht ab. Zusätzlich ist vorgeschrieben, einen Teil der Energieversorgung des Gebäudes über erneuerbare Energien zu decken.

(Quelle:https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886)


Welche Pflichten gibt es bei Erneuerung und Modernisierung?


Viel häufiger als Neubauten kommen Bestandsgebäude vor, die den bundesweiten Energiebedarf daher über lange Zeit stärker bestimmen. Für Bestandsgebäude bestehen einige Austausch- und Nachrüstpflichten, die Sie als Eigentümer grundsätzlich zu einem bestimmten Termin erfüllen müssen. Daneben gibt es so genannte "bedingte Anforderungen", die Sie nur beachten müssen,  wenn Sie das Gebäude ohnehin modernisieren.

 

Austausch- und Nachrüstverpflichtungen

 

Für alle Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplanten Sanierung. 

Ein- und Zweifamilienhäuser sind davon ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wenn sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus kaufen, müssen Sie diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen.

 

  • Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Dies betrifft Öl- und Gas-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und eine übliche Größe haben (4-400kW Heizleistung).
  • Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
  • Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden, wenn Sie keinen so genannten "Mindestwärmeschutz" von i.d.R. 4 cm aufweisen.

(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886)


Welche weiteren Regelungen und Vorschriften gibt es im GEG?


  1. Sie brauchen einen Energieausweis, wenn Sie vermieten oder verkaufen wollen. Für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden sollen, ist ein Energieausweis zwingend vorgeschrieben. Eigentümer oder Makler müssen Kauf- oder Mietinteressenten den Energieausweis spätestens zum Besichtigungstermin unaufgefordert zeigen.
  2. Beratungsangebote zum Energieausweis sind zu prüfen, wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren oder kaufen möchten.
  3. Fachunternehmen muss bei Sanierung den Wärmeschutz bestätigen.
  4. Kommune darf Fernwärme vorschreiben.
  5. Öl- und Kohleheizungen sind unerwünscht. Alte Heizungsanlagen (30 Jahre und mehr) müssen Sie ohnehin austauschen, es sei denn, Sie wohnen bereits seit Anfang 2002 in Ihrem Gebäude. Ab 2026 dürfen Öl- oder Kohleheizungen nur noch in bestimmten Gebäuden betrieben werden.
  6. Elektrizität selbst zu produzieren zahlt sich aus. Wenn Sie ein neues Haus bauen und Ihren Strom am Gebäude teilweise selbst produzieren z.B. durch eine Photovoltaikanlage, dürfen Sie sich diese Energie in der Energiebilanz großzügig anrechnen lassen.
  7. Lassen Sie Klima- und Lüftungsanlagen regelmäßig durch Fachpersonal prüfen.
  8. Regelmäßige Kontrolle durch Schornsteinfeger muss sein.

(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886)


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