Bestellerprinzip
Der eine beauftragt die Dienstleistung eines Maklers, die Kosten hierfür muss jedoch ein anderer tragen. So sah es lange Zeit aus, wenn eine Wohnung zur Vermietung stand. Seit dem 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip. Welches sagt, derjenige der den Makler engagiert muss auch die Kosten tragen. Doch was bedeutet eigentlich das Bestellerprinzip und kann die Courtage des Maklers verhandelt werden oder ist diese festgelegt? Dies und weitere Fragen haben wir für Sie zusammengefasst.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Worauf es bei einer Erneuerung oder Modernisierung ankommt.
Die Vergütung, die ein Makler für den erfolgreichen Verkauf einer Immobilie erhält, wird in den einzelnen Bundesländern zurzeit unterschiedlich gehandhabt. Obwohl es bisher keine gesetzliche Regelung gibt, werden die Maklerkosten in vielen Bundesländern zu gleichen Teilen von dem Käufer mit dem Verkäufer übernommen.
Die neue Regelung soll laut dem Gesetz ab dem 01. Januar 2021 für alle Haus- und Wohnungskäufe gelten. Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass der Käufer einer Immobilie die Kosten alleine trägt. Voraussetzung für diese Bestimmung ist es, dass auch der Verkäufer den Makler mit dem Verkauf des Hauses beauftragt hat.
In einem weiteren Abschnitt wurde die Textform für Maklerverträge verbindlich festgelegt. Dies bedeutet, dass ein Maklervertrag zukünftig nur noch rechtswirksam ist, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde. Aus einer mündlichen Vereinbarung können künftig keine Rechte und Pflichten mehr abgeleitet werden.
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Neuregelung der Maklercourtage die Absicht, die Kaufnebenkosten nicht allein dem Käufer einer Wohnung oder eines Hauses aufzubürden.
(Quelle: https://www.ihr-maklervergleich.de/news/neues-gesetz-zur-maklercourtage-zum-112021-gueltig)